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Compliance

 

Internes Hinweisgebersystem – Whistleblowing

 

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln insbesondere im Zusammenhang mit Bestechung, Korruption, Kartellbildung, Betrug, Veruntreuung, Diebstahl, Geldwäsche, Datenschutz und Produktsicherheit hat bei HANDLER oberste Priorität. Um Schäden an unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern zu vermeiden, gilt es, Missstände schnell zu erkennen, zu bearbeiten und sofort zu beheben.

 

An wen kann ich mich wenden?

Der Schutz von Personen, die derartige Verstöße melden, ist bei HANDLER durch die Implementierung eines Hinweisgebersystems in Form eines E-Mail-Postfachs gewährleistet. Über die E-Mail-Adresse whistleblower@handler-group.com sowie auch gerne im Wege der mündlichen Kontaktaufnahme unter +43 2646 2278 können Sie derartiges Fehlverhalten melden. Natürlich besteht zudem jederzeit die Möglichkeit, schriftlich per Post oder persönlich gegenüber einem Mitarbeiter Hinweise zu geben.

 

Wie funktioniert das E-Mail-Postfach?

Damit eine Meldung untersucht werden kann, ist es wichtig, dass sie so spezifisch wie möglich ist. Versuchen Sie daher die fünf W-Fragen bestmöglich zu beantworten: Wer? Was? Wann? Wo? Wie? Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs, woraufhin der zuständige Mitarbeiter die ersten Schritte einleitet. Ihre Meldung wird mit höchster Vertraulichkeit bearbeitet und nachverfolgt.

 

Bei der Übermittlung von Hinweisen sind, sofern es sich nicht um bewusste Falschmeldungen handelt, keine Sanktionen oder andere Nachteile zu befürchten. Die Vertraulichkeit Ihrer Meldungen bleibt gewahrt. Nicht befugte Personen haben keinen Zugriff darauf!

 

Wir bestärken Sie darin, einen dahingehenden Verdacht illegalen oder unethischen Verhaltens anzuzeigen, möchten Sie aber auch darauf hinweisen, dass dieser Meldekanal nicht der offiziellen Beschwerde betreffend der Qualität der von HANDLER erbrachten Leistungen dienen.

 

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.